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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Pulse Audio UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 86, 67319 Wattenheim („Pulse Audio“) und ihren Kunden über Veranstaltungstechnik, technische Planung und Betreuung, Vermietung, Transport, Auf- und Abbau sowie Eventausstattung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern keine Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular ist unverbindlich und führt noch nicht zum Vertragsschluss.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Art und Umfang ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Änderungen und Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden. Pulse Audio darf technisch gleichwertige Komponenten einsetzen, soweit Zweck und Qualität nicht beeinträchtigt werden.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige Informationen über Veranstaltungsort, Zeitplan, Besucherzahl, Programm, Zufahrt, Ladewege, Platzverhältnisse sowie Strom- und Netzwerkanschlüsse bereit. Soweit nicht ausdrücklich von Pulse Audio übernommen, sorgt er für erforderliche Genehmigungen, Flächen, Zufahrten, Absperrungen und die Einhaltung behördlicher Auflagen. Vom Kunden verursachter Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.

5. Sicherheit, Wetter und Veranstaltungsort

Die Durchführung setzt sichere technische und örtliche Bedingungen voraus. Bei konkreter Gefahr für Personen, Material oder Betrieb darf Pulse Audio Leistungen unterbrechen oder anpassen. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind insbesondere Wind, Niederschlag, Gewitter und Bodenverhältnisse zu berücksichtigen. Gesetzliche Sicherheitsanforderungen und behördliche Anordnungen haben Vorrang.

6. Vermietung und Material

Vermietete Gegenstände bleiben Eigentum von Pulse Audio oder ihrer Zulieferer. Der Kunde nutzt sie nur vertragsgemäß und schützt sie vor Verlust, Diebstahl, Feuchtigkeit, Überlastung und Zugriff Unbefugter. Weitergabe, Untervermietung, Veränderung oder Reparatur sind ohne Zustimmung unzulässig. Schäden oder Verlust sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Schäden und Verluste.

7. Mietzeit und Rückgabe

Mietzeit, Übergabe und Rückgabe richten sich nach dem Angebot. Eine vorzeitige Rückgabe reduziert den Mietpreis nicht. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietzeit und nachweisbare Folgekosten berechnet werden. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Personal und Arbeitszeiten

Einsatzzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Vom Kunden verursachte Wartezeiten, Verlängerungen, Nacht-, Sonn- oder Feiertagseinsätze können zusätzlich berechnet werden. Gesetzliche Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind einzuhalten. Verpflegung wird nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.

9. Preise und Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie gegenüber Verbrauchern nicht als Bruttopreise ausgewiesen sind. Zahlungsplan und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Bei größeren Produktionen können angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Stornierung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann Pulse Audio unter Anrechnung ersparter Aufwendungen folgende Entschädigung verlangen: bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn 25 %, 29 bis 14 Tage vorher 50 %, 13 bis 7 Tage vorher 75 % und ab 6 Tagen vorher 90 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts. Bereits erbrachte Planungsleistungen, individuelle Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Pulse Audio bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

11. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung wegen eines von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, stimmen die Parteien eine zumutbare Anpassung oder Verlegung ab. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten sind zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Mängel und Abhilfe

Störungen oder Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Pulse Audio ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

13. Haftung

Pulse Audio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14. Rechte an Inhalten

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Medien, Musik, Logos und Präsentationen rechtmäßig genutzt und öffentlich wiedergegeben werden dürfen. Er trägt die Verantwortung für erforderliche Rechte und Meldungen, insbesondere gegenüber Verwertungsgesellschaften, soweit Pulse Audio dies nicht ausdrücklich übernommen hat.

15. Verbraucher und Streitbeilegung

Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Pulse Audio ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist – soweit zulässig – der Sitz von Pulse Audio Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei unwirksamen Bestimmungen gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.